1. Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Krebsforschung
Die Hamburger Krebsgesellschaft nimmt Anträge zur Durchführung von grundlagenorientierter, translationaler, klinischer, epidemiologischer und psychoonkologischer Forschung im Bereich Krebs entgegen. Die Förderung setzt eine Genehmigung durch den Vorstand inklusive einer Begutachtung und Bewertung des Projektes voraus. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung. Das geplante Fördervorhaben muß in Hamburg durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind Hamburger Wissenschaftler und Ärzte. Die grundsätzliche Förderdauer eines Projektes beträgt maximal 24 Monate. Geplant ist im wesentlichen die Förderung von kleineren innovativen Projekten, z.B. im Sinne einer Anschubförderung zur Verbesserung der Chancen einer Antragstellung bei größeren offiziellen nationalen und regionalen Drittmittelgebern. Die Entscheidung über die Förderung eines Antrags erfolgt in der Vorstandssitzung der Hamburger Krebsgesellschaft entsprechend einem gesondert definierten Begutachtungsverfahren. Anträge bis zu einem Volumen von € 10.000 bedürfen keiner externen Begutachtung. Für Anträge > € 10.000 ist in der Regel ein externes begutachtendes Votum notwendig. Das Gesamtantragsvolumen sollte einen Betrag von € 70.000 nicht überschreiten. Der Vorstand behält sich vor, Anträge auch unter entsprechender Kürzung von Mittelzusagen zu genehmigen.
2. Stipendienprogramm der Hamburger Krebsgesellschaft zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit von klinisch tätigen Ärzten und medizinischen Doktoranden im Bereich der Krebsforschung
2.1. Die Hamburger Krebsgesellschaft ermöglicht über Stipendien die Freistellung klinischer Wissenschaftler für wissenschaftliche translationale und Grundlagenprojekte im Bereich der Krebsforschung für eine Tätigkeit außerhalb der Krankenversorgung. Hierbei können die Kosten der ärztlichen Stelle für mindestens ein halbes Jahr oder maximal ein Jahr übernommen werden. Die Kosten dienen zur Kompensation der Neueinstellung eines klinisch tätigen Kollegen für die Zeit der Freistellung. Die zu beantragende Größenordung beträgt damit € 30.000 bis maximal € 70.000 für ein Jahr.
2.2. Die Hamburger Krebsgesellschaft vergibt Stipendien für medizinische Doktoranden in Höhe von 6.000 bis 12.000 € pro Jahr zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit im Bereich Krebsforschung. Die Förderung ist in der Regel auf ein Jahr befristet.
Das Programm ist zunächst für die Jahre 2010 bis 2013 aufgestellt. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Vorstand der Hamburger Krebsgesellschaft nach einem gesondert definierten Begutachtungsverfahren. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen definitiv zu einer Freistellung des Klinikers genutzt werden, beziehungsweise zum vollständigen Einsatz des Doktoranden für die klinische Wissenschaft oder für das beantragte Forschungsprojekt im Krebssektor. Der
Leiter/Direktor der Klinik/Institution, an der das zur Förderung beantragte Vorhaben durchgeführt werden soll, gibt eine entsprechende Verpflichtungserklärung ab.
Anträge für das Stipendienprogramm sind analog zu den projektbezogenen Anträgen zu stellen. Neben der projektbezogenen Darstellung muss eine ausführliche Würdigung durch den ärztlichen Leiter der Institution erfolgen, in der der Antragsteller tätig ist, bzw. durch den Doktorvater, warum die entsprechende Person für die wissenschaftliche Aufgabe von der Routinetätigkeit freigestellt wird.
Bei beiden Stipendienprogrammen ist offiziell das Label „Stipendiat der Hamburger Krebsgesellschaft“ zu führen. Dieses ist bei Publikationen mit aufzuführen, ebenso wie bei projektbezogener Förderung die Hamburger Krebsgesellschaft auf der Publikation als Förderer zu erwähnen ist. Der Hamburger Krebsgesellschaft sind mit Abschluss der Stipendienzeit vier Power Point Folien zur Darstellung des Förderinhalts auf der Internetseite der HKG zur Verfügung zu stellen.
Antragsstruktur
1. Grunddaten zum Forschungsprojekt
1.1 Thema des Forschungsprojekts
1.2 Name des Antragstellers, dienstliche Stellung und Adresse
1.3 Geplanter Beginn und Dauer des Projektes
1.4 Datum und Unterschrift des Projektleiters
1.5 Zusammenfassung: Kurze, allgemeinverständliche Darstellung des Forschungsvorhabens, der Fragestellung und der Forschungsziele. Die Zusammenfassung soll nicht länger als 20 Zeilen sein.
2. Darstellung des Projektes
2.1 Beschreibung des Problems
2.2 Zu untersuchende Fragestellung
2.3 Stand des allgemeinen Forschung
2.4 Eigene Vorarbeiten
2.5 Kooperationspartner
2.6 Arbeitsprogramm, statistisches Design und Angabe des zeitlichen Ab laufs (Milestones)
2.7 Benötigte Mittel:
Detaillierte Auflistung von Personalkosten, Sachkosten und Darstel lung der Eigenfinanzierung/-leistung im Rahmen des Projektes
3. Formalien
3.1 Lebenslauf des Antragstellers
3.2 Publikationsverzeichnis des Antragstellers
3.3 Bestätigung der Klinik / des Klinikdirektors zur Möglichkeit der Durch führung des entsprechenden Projektes bei Bewilligung
Die Darstellung inklusive Allgemeinangaben zum Forschungsprojekt und zur detaillierten Beschreibung ohne die Anhänge Lebenslauf und eigenes Literaturverzeichnis sollte 10 Seiten nicht überschreiten. Anträge können jeweils zum Ende eines Quartals gestellt werden (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.). Es ist das Ziel, eine zeitnahe Entscheidung für die nächste Vorstandssitzung vorzubereiten. Bei Antragstellung erklärt der Antragsteller, dass für das beantragte Forschungsprojekt keine weiteren Anträge gleichlautender Art gestellt wurden und dass bei Vorliegen einer überlappenden Förderung diese Tatsache offengelegt wird. Anträge, die Ergänzungen zu bestehenden Forschungsprojekten sind, müssen eine Kurzzusammenfassung des bereits bewilligten Gesamtprojekts und die Finanzierungszusage enthalten. Die Fördergelder können nur über ein offizielles Drittmittelkonto des Arbeitgebers, bei dem der Antragsteller beschäftigt ist, gezahlt werden. Die Drittmittelstelle ist zur Übermittlung zeitnaher rechnerischer Verwendungsnachweise verpflichtet.
Der Antragsteller verpflichtet sich, der Hamburger Krebsgesellschaft nach einem halben Jahr unaufgefordert einen Kurzbericht vorzulegen, außerdem jährliche Berichte über den aktuellen Stand der Untersuchung und einen Abschlussbericht nach Ende des Förderzeitraums. Der Hamburger Krebsgesellschaft sind mit Abschluss des Förderzeitraums vier Power Point Folien zur Darstellung des Förderinhalts auf der Internetseite der HKG zur Verfügung zu stellen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, die Hamburger Krebsgesellschaft als Förderer bei Publikationen und Vorträgen zu erwähnen.
Im Falle einer Bewilligung verpflichtet sich der Antragsteller, einen Mitgliedsantrag an die Hamburger Krebsgesellschaft zu stellen, wenn er noch nicht Mitglied ist.